Der Wert eines Grundstücks hängt weniger von der Fläche ab als von der Frage, was darauf gebaut werden darf. Bebauungsplan, Erschließung, Baulasten und Bodenrichtwert entscheiden über den Preis – wir klären das, bevor der erste Käufer fragt, und verkaufen Ihr Grundstück in Koblenz, Neuwied und der Region.
Zwei gleich große Grundstücke in derselben Straße können sich im Wert verdoppeln – je nachdem, ob ein Bebauungsplan gilt, wie viel Geschossfläche zulässig ist und ob die Erschließung abgerechnet ist. Wer nur mit dem Bodenrichtwert rechnet, verschenkt Geld oder findet keinen Käufer.
Wir prüfen Baurecht, Erschließung, Baulasten und Altlastenverdacht vorab, ermitteln den Wert als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) – für Bauträger auch residual – und bringen Ihr Grundstück gezielt zu den Käufern, die es bebauen können.
Ausgangspunkt jeder Bewertung ist der Bodenrichtwert, den der Gutachterausschuss für Koblenz, Neuwied und die Landkreise regelmäßig veröffentlicht (BORIS-RLP). Er ist ein Durchschnitt für eine ganze Zone – und gilt für ein fiktives Normgrundstück mit definierter Bebaubarkeit.
Der tatsächliche Wert weicht davon nach oben oder unten ab, je nachdem, was auf Ihrem Grundstück zulässig ist: Ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit hoher Geschossflächenzahl ist für einen Bauträger deutlich mehr wert als ein gleich großes Grundstück mit Einzelhausfestsetzung. Im unbeplanten Innenbereich entscheidet die Umgebungsbebauung, im Außenbereich ist Wohnbebauung in der Regel ausgeschlossen.
Wichtig: Erschließungszustand, Zuschnitt, Topografie, Baulasten, Leitungsrechte und ein etwaiger Altlastenverdacht fließen ebenso ein wie Abrisskosten für Bestandsgebäude. Genau das klärt die Wertermittlung – vor dem ersten Inserat.
Wert meines Grundstücks ermitteln| Faktor | Wirkung auf den Wert |
|---|---|
| Bodenrichtwert | Basiswert der Zone, Stichtag beachten – abrufbar über BORIS-RLP |
| Bebaubarkeit | Der größte Hebel: Art und Maß der zulässigen Nutzung, Geschosse, Grundfläche |
| GRZ / GFZ | Mehr zulässige Baumasse = höherer Wert, vor allem für Bauträger |
| Erschließung | Voll erschlossen und beitragsfrei ist die Referenz; offene Beiträge mindern |
| Zuschnitt & Hanglage | Schmale, tiefe oder steile Grundstücke erhöhen die Baukosten – und senken den Preis |
| Baulasten & Leitungsrechte | Abstandsflächen, Wegerechte, Leitungen: prüfen, bevor der Käufer es tut |
| Altlasten & Bestand | Altlastenverdacht und Abrisskosten werden vom Käufer abgezogen – besser vorher klären |
2 Minuten · kostenlos & unverbindlich · Ihre Angaben gehen direkt an unseren DEKRA-zertifizierten Sachverständigen – keine Formel, sondern eine echte Einschätzung.
Um welche Objektart handelt es sich?
Die wichtigsten Eckdaten
Wie ist der Zustand?
Was ist der Anlass Ihrer Anfrage?
Wo liegt die Immobilie?
Bitte geben Sie PLZ oder Ort an.
Wohin dürfen wir Ihre Einschätzung senden?
Bitte prüfen Sie die Pflichtfelder (Nachname, E-Mail, Telefon, Datenschutz).
Anfrage erhalten
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Angaben erhalten. Ihr Ansprechpartner – DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1) – meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden mit Ihrer kostenlosen Ersteinschätzung.
Sie möchten nicht warten? Rufen Sie direkt an: 0261 45099975Bei geklärter Bebaubarkeit und marktgerechtem Preis liegt die Zeit bis zum Notartermin typischerweise bei acht bis sechzehn Wochen. Eine Bauvoranfrage verlängert den Vorlauf um einige Wochen, macht das Grundstück aber deutlich wertvoller. Die Provision wird erst mit der Beurkundung fällig.
Jetzt startenAlles, was zwischen „Ich will verkaufen“ und „Der Kaufpreis ist überwiesen“ liegt – ohne Vorkosten, abgerechnet erst im Erfolgsfall.
Grundstücke sind die am häufigsten falsch bewerteten Immobilien – weil der Wert im Baurecht steckt, nicht im Quadratmeter.
Die gesetzliche Provisionsteilung nach § 656c BGB gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Bei Grundstücken ist die Provision frei vereinbar – wer sie trägt und in welcher Höhe, legen wir mit Ihnen vor der Vermarktung fest und schriftlich offen.
Bebaubarkeitsprüfung, Wertermittlung, Unterlagenbeschaffung, Exposé und Vermarktung gehen in Vorleistung. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten.
| Kostenposition | Wer zahlt | Größenordnung |
|---|---|---|
| MaklerprovisionErfolgsabhängig, nach Beurkundung | Verkäufer Käufer | frei vereinbar – Konditionen vorab schriftlich |
| Bebaubarkeitsprüfung, Wertermittlung, ExposéUnsere Vorleistung | Verkäufer | 0 € |
| BauvoranfrageOptional, wenn das Baurecht unklar ist | Verkäufer | Gebühr des Bauamts, meist wenige hundert Euro |
| Vermessung / TeilungNur wenn geteilt oder neu vermarkt wird | Verkäufer | Nach Vermessungsgebührenordnung, abhängig von Größe und Wert |
| ErschließungsbeiträgeNur wenn noch nicht abgerechnet | Verkäufer Käufer | Vertraglich regelbar – wir klären den Stand vorab |
| Löschung der GrundschuldNur wenn eine eingetragen ist | Verkäufer | Notar- und Grundbuchgebühr, meist wenige hundert Euro |
| Notar & Grundbucheintrag | Käufer | ca. 1,5–2 % des Kaufpreises |
| Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz | Käufer | 5 % des Kaufpreises |
| SpekulationssteuerBei Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb | Verkäufer | Bei unbebauten Grundstücken greift keine Eigennutzungsausnahme – bitte mit Ihrem Steuerberater klären |
Die Fragen, die uns Grundstücksbesitzer aus Koblenz, Neuwied und dem Umland im Erstgespräch am häufigsten stellen – kurz und ehrlich beantwortet.
Persönlich beraten lassen