Koblenz · Neuwied · Region

Grundstück verkaufen
mit Sachverstand.

Der Wert eines Grundstücks hängt weniger von der Fläche ab als von der Frage, was darauf gebaut werden darf. Bebauungsplan, Erschließung, Baulasten und Bodenrichtwert entscheiden über den Preis – wir klären das, bevor der erste Käufer fragt, und verkaufen Ihr Grundstück in Koblenz, Neuwied und der Region.

6+
Jahre Erfahrung
250+
Immobilien bewertet
0
Vorkosten · Provision nur im Erfolgsfall
DEKRA-zertifiziert D1Bebaubarkeit geprüftBauträger-Netzwerk
Blick über Koblenz – Grundstück verkaufen in Koblenz und Neuwied
Ihr Grundstück. Unser Sachverstand.
Koblenz · Neuwied · Andernach
Warum Middelkamp

Erst die Bebaubarkeit. Dann der Preis.

Zwei gleich große Grundstücke in derselben Straße können sich im Wert verdoppeln – je nachdem, ob ein Bebauungsplan gilt, wie viel Geschossfläche zulässig ist und ob die Erschließung abgerechnet ist. Wer nur mit dem Bodenrichtwert rechnet, verschenkt Geld oder findet keinen Käufer.

Wir prüfen Baurecht, Erschließung, Baulasten und Altlastenverdacht vorab, ermitteln den Wert als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) – für Bauträger auch residual – und bringen Ihr Grundstück gezielt zu den Käufern, die es bebauen können.

  • Baurecht vorab geklärt – Bebauungsplan, § 34 BauGB, GRZ/GFZ, ggf. Bauvoranfrage beim Bauamt Koblenz oder Neuwied.
  • Sachverständiger statt Schätzer – Bodenrichtwert, Vergleichswert- und Residualwertverfahren in einer schriftlichen Einschätzung.
  • Die richtigen Käufer – Bauträger, Bauunternehmer und private Bauherren aus unserem regionalen Netzwerk, dazu ImmoScout24 Gold-Reichweite.
  • Sicher bis zur Übergabe – Vorkaufsrecht der Gemeinde, Vermessung, Bonität des Käufers und Kaufvertrag mit dem Notar abgestimmt.
Unverbindliches Erstgespräch
Nico Middelkamp – DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, Koblenz
Nico Middelkamp · DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1)
Baurecht & Bodenwert

Was den Wert Ihres Grundstücks wirklich bestimmt.

Ausgangspunkt jeder Bewertung ist der Bodenrichtwert, den der Gutachterausschuss für Koblenz, Neuwied und die Landkreise regelmäßig veröffentlicht (BORIS-RLP). Er ist ein Durchschnitt für eine ganze Zone – und gilt für ein fiktives Normgrundstück mit definierter Bebaubarkeit.

Der tatsächliche Wert weicht davon nach oben oder unten ab, je nachdem, was auf Ihrem Grundstück zulässig ist: Ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit hoher Geschossflächenzahl ist für einen Bauträger deutlich mehr wert als ein gleich großes Grundstück mit Einzelhausfestsetzung. Im unbeplanten Innenbereich entscheidet die Umgebungsbebauung, im Außenbereich ist Wohnbebauung in der Regel ausgeschlossen.

Wichtig: Erschließungszustand, Zuschnitt, Topografie, Baulasten, Leitungsrechte und ein etwaiger Altlastenverdacht fließen ebenso ein wie Abrisskosten für Bestandsgebäude. Genau das klärt die Wertermittlung – vor dem ersten Inserat.

Wert meines Grundstücks ermitteln
So arbeitet unsere Wertermittlung →
Bebauungsplan
§ 30
BauGB
Klare Vorgaben: GRZ, GFZ, Geschosse, Bauweise
Unbeplanter Innenbereich
§ 34
BauGB
Einfügen in die Umgebung – Auslegungssache
Außenbereich
§ 35
BauGB
Wohnbebauung grundsätzlich ausgeschlossen
Grunderwerbsteuer RLP
5 %
des Kaufpreises
trägt der Käufer
FaktorWirkung auf den Wert
BodenrichtwertBasiswert der Zone, Stichtag beachten – abrufbar über BORIS-RLP
BebaubarkeitDer größte Hebel: Art und Maß der zulässigen Nutzung, Geschosse, Grundfläche
GRZ / GFZMehr zulässige Baumasse = höherer Wert, vor allem für Bauträger
ErschließungVoll erschlossen und beitragsfrei ist die Referenz; offene Beiträge mindern
Zuschnitt & HanglageSchmale, tiefe oder steile Grundstücke erhöhen die Baukosten – und senken den Preis
Baulasten & LeitungsrechteAbstandsflächen, Wegerechte, Leitungen: prüfen, bevor der Käufer es tut
Altlasten & BestandAltlastenverdacht und Abrisskosten werden vom Käufer abgezogen – besser vorher klären
Bodenrichtwerte: Gutachterausschuss / BORIS-RLP · Orientierung, keine Bewertung
Schnell-Check

Was ist Ihr Grundstück in Koblenz oder Neuwied wert?

2 Minuten · kostenlos & unverbindlich · Ihre Angaben gehen direkt an unseren DEKRA-zertifizierten Sachverständigen – keine Formel, sondern eine echte Einschätzung.

01Objektart
02Eckdaten
03Zustand
04Anlass
05Standort
06Kontakt

Um welche Objektart handelt es sich?

Die wichtigsten Eckdaten

140 m²
500 m²
3
1980

Wie ist der Zustand?

Was ist der Anlass Ihrer Anfrage?

Wo liegt die Immobilie?

Bitte geben Sie PLZ oder Ort an.

Wohin dürfen wir Ihre Einschätzung senden?

Bitte prüfen Sie die Pflichtfelder (Nachname, E-Mail, Telefon, Datenschutz).

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Vielen Dank!

Wir haben Ihre Angaben erhalten. Ihr Ansprechpartner – DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1) – meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden mit Ihrer kostenlosen Ersteinschätzung.

Sie möchten nicht warten? Rufen Sie direkt an: 0261 45099975
Warum kein Sofort-Preis? Pauschale Online-Rechner liefern selten belastbare Werte. Ihre Angaben gehen direkt an unseren DEKRA-zertifizierten Sachverständigen (D1) – Sie erhalten eine fundierte, kostenlose Ersteinschätzung statt einer Schätzung per Formel.
Der Ablauf

Vom Ortstermin bis zur Eigentumsumschreibung.

1
Erstgespräch & Ortstermin
Wir sehen uns Grundstück, Umgebung und Bestand an, sichten Grundbuch und Flurkarte und sprechen über Zeitplan und Ziele – auch über die Frage, ob eine Teilung sinnvoll ist.
Kostenlos · vor Ort
2
Bebaubarkeit klären
Bebauungsplan oder § 34 BauGB, zulässige Nutzung, GRZ/GFZ, Erschließung, Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster. Bei offenen Fragen stellen wir mit Ihnen eine Bauvoranfrage.
Bauamt · Kataster · Baulasten
3
Wertermittlung
Schriftliche Markteinschätzung auf Basis von Bodenrichtwert, Vergleichspreisen und – bei Bauträgerpotenzial – Residualwert aus der möglichen Bebauung. Daraus leiten wir Preisstrategie und Zielgruppe ab.
DEKRA-zertifiziert D1
4
Unterlagen & Exposé
Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Auszug aus dem Bebauungsplan, Erschließungsbescheinigung, Baulastenauskunft, Drohnenaufnahmen, Lageplan und ein Exposé, das Bebaubarkeit und Zahlen belegt.
Drohne · Lageplan · Baurecht
5
Vermarktung an die richtigen Käufer
Direkte Ansprache von Bauträgern, Bauunternehmern und vorgemerkten Bauherren aus unserem Netzwerk, dazu ImmoScout24 Gold-Platzierung. Bonitätsprüfung vor jeder Reservierung.
Netzwerk · ImmoScout24 Gold
6
Notar, Vorkaufsrecht & Übergabe
Wir verhandeln für Sie, stimmen den Kaufvertrag mit dem Notar ab, kümmern uns um Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde und ggf. Vermessung und begleiten Sie bis zur Eigentumsumschreibung.
Sicher bis zum Schluss

Bei geklärter Bebaubarkeit und marktgerechtem Preis liegt die Zeit bis zum Notartermin typischerweise bei acht bis sechzehn Wochen. Eine Bauvoranfrage verlängert den Vorlauf um einige Wochen, macht das Grundstück aber deutlich wertvoller. Die Provision wird erst mit der Beurkundung fällig.

Jetzt starten
Im Verkauf enthalten

Was wir für Sie übernehmen.

Alles, was zwischen „Ich will verkaufen“ und „Der Kaufpreis ist überwiesen“ liegt – ohne Vorkosten, abgerechnet erst im Erfolgsfall.

01
Bebaubarkeitsprüfung
Bevor ein Preis genannt wird, klären wir, was auf Ihrem Grundstück zulässig ist – das ist die Grundlage für Wert und Zielgruppe.
  • Bebauungsplan, § 34 / § 35 BauGB
  • GRZ, GFZ, Geschosse, Bauweise
  • Bauvoranfrage auf Wunsch
02
Wertermittlung durch den Sachverständigen
Schriftliche Markteinschätzung als PDF – nachvollziehbar, belastbar und als Verhandlungsgrundlage gegenüber Bauträgern und Banken.
  • Bodenrichtwert und Vergleichswert
  • Residualwert bei Bauträgerpotenzial
  • Preisstrategie für den Einstieg
03
Unterlagenservice
Wir stellen die komplette Verkaufsakte zusammen und übernehmen die Behördengänge in Koblenz, Neuwied und den Verbandsgemeinden.
  • Grundbuch, Liegenschaftskarte, B-Plan
  • Baulasten, Altlasten, Erschließung
  • Vermessung und Teilung koordiniert
04
Präsentation
Ein Grundstück verkauft sich über seine Möglichkeiten. Wir zeigen sie – mit Drohnenaufnahmen, Lageplan und Baurechtsdaten im Exposé.
  • Drohnenaufnahmen und Lageplan
  • Bebaubarkeit im Exposé belegt
  • Bebauungsstudie auf Wunsch
05
Käufernetzwerk & Prüfung
Bauträger, Bauunternehmer und private Bauherren aus der Region sind bei uns vorgemerkt. Wir sprechen sie direkt an und prüfen die Bonität vor der Reservierung.
  • Direktansprache Bauträger und Bauherren
  • ImmoScout24 Premium-Platzierung
  • Finanzierungsbestätigung vor Reservierung
06
Abwicklung bis zur Umschreibung
Vorkaufsrecht der Gemeinde, Vermessung, Kaufvertrag: Wir koordinieren alle Beteiligten und begleiten Sie bis zur Eigentumsumschreibung.
  • Abstimmung des Vertragsentwurfs
  • Vorkaufsrechtsverzicht (§ 24 BauGB)
  • Begleitung zum Notartermin
Aus der Praxis

Die fünf teuersten Fehler beim Grundstücksverkauf.

Grundstücke sind die am häufigsten falsch bewerteten Immobilien – weil der Wert im Baurecht steckt, nicht im Quadratmeter.

1
Verkauf ohne geklärte Bebaubarkeit
Wer nicht weiß, was gebaut werden darf, kann keinen Preis begründen. Käufer kalkulieren das Risiko ein – als Abschlag. Oder sie kaufen unter Vorbehalt und steigen nach der Bauvoranfrage aus.
Unser WegBaurecht vor dem ersten Inserat klären, notfalls per Bauvoranfrage.
2
Bodenrichtwert als Kaufpreis
Der Bodenrichtwert ist ein Zonendurchschnitt für ein Normgrundstück. Zuschnitt, GFZ, Erschließung und Hanglage lassen den echten Wert um 30 Prozent und mehr abweichen – in beide Richtungen.
Unser WegVergleichs- und Residualwert statt Zonendurchschnitt.
3
Erschließung und Baulasten übersehen
Offene Erschließungsbeiträge, eingetragene Baulasten oder Leitungsrechte tauchen spätestens beim Notar auf – und führen zu Nachverhandlungen oder zum Absprung des Käufers.
Unser WegBaulastenverzeichnis und Erschließungsbescheinigung vorab eingeholt.
4
Falsche Käufergruppe
Ein Bauträger rechnet vom Verkaufserlös rückwärts, ein privater Bauherr kauft das Grundstück für sein Haus. Je nach Grundstück zahlt der eine deutlich mehr als der andere – wer die falsche Gruppe anspricht, verschenkt den Unterschied.
Unser WegZielgruppe aus der Bebaubarkeit ableiten, Ansprache passend dazu.
5
Altlasten und Abriss nicht gerechnet
Steht ein Altgebäude auf dem Grundstück oder gab es früher Gewerbe, zieht jeder Käufer Abriss- und Entsorgungskosten ab – großzügig geschätzt, wenn keine Zahlen vorliegen.
Unser WegAltlastenkataster prüfen, Abriss beziffern, im Preis sauber ausweisen.
Kosten & Provision

Was der Verkauf kostet – und wer was zahlt.

Die gesetzliche Provisionsteilung nach § 656c BGB gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Bei Grundstücken ist die Provision frei vereinbar – wer sie trägt und in welcher Höhe, legen wir mit Ihnen vor der Vermarktung fest und schriftlich offen.

Bebaubarkeitsprüfung, Wertermittlung, Unterlagenbeschaffung, Exposé und Vermarktung gehen in Vorleistung. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten.

0
Vorkosten für Sie als Verkäufer
Die Provision ist erfolgsabhängig und wird erst nach notarieller Beurkundung fällig – nicht vorher. Die konkreten Konditionen legen wir Ihnen vor Auftragserteilung schriftlich offen.
KostenpositionWer zahltGrößenordnung
MaklerprovisionErfolgsabhängig, nach BeurkundungVerkäufer Käuferfrei vereinbar – Konditionen vorab schriftlich
Bebaubarkeitsprüfung, Wertermittlung, ExposéUnsere VorleistungVerkäufer0 €
BauvoranfrageOptional, wenn das Baurecht unklar istVerkäuferGebühr des Bauamts, meist wenige hundert Euro
Vermessung / TeilungNur wenn geteilt oder neu vermarkt wirdVerkäuferNach Vermessungsgebührenordnung, abhängig von Größe und Wert
ErschließungsbeiträgeNur wenn noch nicht abgerechnetVerkäufer KäuferVertraglich regelbar – wir klären den Stand vorab
Löschung der GrundschuldNur wenn eine eingetragen istVerkäuferNotar- und Grundbuchgebühr, meist wenige hundert Euro
Notar & GrundbucheintragKäuferca. 1,5–2 % des Kaufpreises
Grunderwerbsteuer Rheinland-PfalzKäufer5 % des Kaufpreises
SpekulationssteuerBei Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach ErwerbVerkäuferBei unbebauten Grundstücken greift keine Eigennutzungsausnahme – bitte mit Ihrem Steuerberater klären
Orientierungswerte, Stand 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung – steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Häufige Fragen

Fragen zum Grundstücksverkauf.

Die Fragen, die uns Grundstücksbesitzer aus Koblenz, Neuwied und dem Umland im Erstgespräch am häufigsten stellen – kurz und ehrlich beantwortet.

Persönlich beraten lassen
Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses (BORIS-RLP). Darauf bauen wir das Vergleichswertverfahren mit tatsächlich erzielten Preisen ähnlicher Grundstücke auf und passen nach Bebaubarkeit, Zuschnitt, Erschließung, Topografie und Belastungen an. Hat das Grundstück Potenzial für Bauträger, rechnen wir zusätzlich residual: vom erzielbaren Verkaufserlös der möglichen Bebauung abzüglich Baukosten und Gewinn. Die Bewertung durch den DEKRA-zertifizierten Sachverständigen (D1) ist für Sie kostenlos.
Zuerst prüfen wir, ob ein Bebauungsplan gilt (§ 30 BauGB) – dann stehen Art und Maß der Nutzung fest. Ohne Bebauungsplan im Innenbereich (§ 34 BauGB) muss sich ein Vorhaben in die Umgebung einfügen; hier lohnt oft eine Bauvoranfrage beim Bauamt, die verbindlich klärt, was zulässig ist. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist Wohnbebauung grundsätzlich ausgeschlossen. Wir übernehmen die Anfragen bei Bauamt, Kataster und Baulastenverzeichnis für Sie.
Bei geklärtem Baurecht und marktgerechtem Preis typischerweise acht bis sechzehn Wochen bis zum Notartermin. Muss das Baurecht erst per Bauvoranfrage geklärt werden, kommt der Bearbeitungszeitraum des Bauamts hinzu. Nach der Beurkundung braucht die Gemeinde einige Wochen für den Verzicht auf ihr Vorkaufsrecht, bevor das Grundbuch umgeschrieben wird.
Bei Grundstücken ist die Provision gesetzlich nicht geteilt, sondern frei vereinbar. Wer sie trägt und in welcher Höhe, legen wir vor der Vermarktung mit Ihnen fest und schriftlich offen. Fällig wird sie erst nach der Beurkundung. Bebaubarkeitsprüfung, Wertermittlung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung und Notarbegleitung sind enthalten. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten.
Aktueller Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte (Flurkarte), Auszug aus dem Bebauungsplan oder Bescheid zur Bauvoranfrage, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Erschließungsbescheinigung der Gemeinde, Auskunft aus dem Altlastenkataster und – falls vorhanden – Bodengutachten oder Vermessungsunterlagen. Ein Energieausweis ist für unbebaute Grundstücke nicht nötig. Was fehlt, beschaffen wir.
In bestimmten Fällen ja (§ 24 BauGB), etwa im Geltungsbereich eines Bebauungsplans für Gemeinbedarfsflächen oder in Sanierungsgebieten. Der Notar fragt nach der Beurkundung bei der Gemeinde an, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt oder darauf verzichtet (Negativattest). In der Praxis wird es selten ausgeübt, die Anfrage ist aber Pflicht und dauert einige Wochen.
Oft ja: Zwei bebaubare Parzellen erzielen zusammen häufig mehr als ein großes Grundstück, weil private Bauherren kleinere Flächen suchen. Voraussetzung ist, dass beide Teile bebaubar und erschlossen bleiben – das prüfen wir mit Bauamt und Vermessungsingenieur. Die Kosten für Vermessung und Teilung rechnen wir gegen den Mehrerlös.
Das hängt vom Grundstück ab. Erlaubt das Baurecht mehrere Einheiten, zahlt ein Bauträger meist mehr, weil er vom Verkaufserlös der Wohnungen rückwärts rechnet. Für ein klassisches Einfamilienhausgrundstück ist der private Bauherr oft der bessere Käufer, weil er emotional kauft und schneller entscheidet. Wir sprechen beide Gruppen gezielt an und vergleichen die Angebote für Sie.
Liegen zwischen Erwerb und Verkauf weniger als zehn Jahre, ist der Gewinn in der Regel als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig – bei unbebauten Grundstücken gibt es keine Ausnahme für Eigennutzung. Bei geerbten Grundstücken zählt die Haltedauer des Erblassers mit. Wer mehrere Grundstücke in kurzer Zeit verkauft, sollte das Thema gewerblicher Grundstückshandel prüfen. Bitte klären Sie die Details mit Ihrem Steuerberater.
Das können Sie – und sparen die Provision. Sie tragen dann aber Baurechtsprüfung, Preisfindung, Unterlagen, Verhandlungen mit Bauträgern und die Vertragsabstimmung selbst. Die häufigsten Folgen, die wir bei Grundstücken nach gescheitertem Privatverkauf sehen: ein Preis ohne Baurechtsgrundlage, Nachverhandlungen wegen Baulasten oder Erschließung und ein Erlös unter dem, was ein Bauträger gezahlt hätte. Ein ehrliches Erstgespräch kostet nichts – danach entscheiden Sie.
Jetzt starten
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zum besten Preis zu verkaufen?